Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung geht meist ein Traum in Erfüllung. Vielen neuen Eigentümer ist zu wenig bewusst, dass sie nicht nur ihre eigenen vier Wände, sondern auch einen Teil der gesamten Liegenschaft erworben haben, den es zu unterhalten gilt. In diesem Zusammenhang stellen sich bei den Stockwerkeigentümerversammlungen schnell Fragen nach baulichen Massnahmen und den hieraus folgenden Investitionen.
Report im Fokus Rechtsguide zum Stockwerkeigentum
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