Das Bundesgericht hat festgestellt, dass auch bei der Überlassung der gemieteten Wohnung über eine Buchungsplattform die Voraussetzungen der Untermiete erfüllt sein müssen. Dies bedeutet konkret, dass der Vermieter nach Bekanntgabe der Untermietkonditionen seine Zustimmung geben muss und ihm keine wesentlichen Nachteile aus der Untermiete entstehen dürfen.
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