Leihmutterschaft im Überblick

Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten (Art. 119 Abs. 2 lit. d BV, Art. 4 FMedG). Infolge medizinischem Fortschritt und Globalisierung entschliessen sich jedoch immer mehr Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, ihren unerfüllten Kinderwunsch mit einer Leihmutterschaft im Ausland umzusetzen. Dabei stellt sich in rechtlicher Hinsicht die Frage nach der Anerkennung ihrer Elternschaft in der Schweiz.

Die nachfolgende Publikation vermittelt Informationen zur Leihmutterschaft. Personen, die eine Leihmutterschaft im Ausland in Betracht ziehen, ist eine gute Vorbereitung und eine frühzeitige Beratung zu empfehlen.

Leihmutterschaft im Überblick

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