Mit der Revision des Adoptionsrechts steht es seit dem 1. Januar 2018 auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, das Kind des Partners / der Partnerin zu adoptieren. Mit der Stiefkindadoption besteht endlich die lange erwartete Möglichkeit, dass das Kind einen zweiten Elternteil erhalten und damit rechtlich besser abgesichert werden kann. Obschon dies einen wichtigen Schritt darstellt, taugt die Stiefkindadoption aufgrund der langen Verfahrensdauer und dem Risiko, dass die Adoption nicht bewilligt wird, nur als Zwischenlösung. Zum Schutz der Kinder wäre es notwendig, dass lesbische Paare von Geburt an gemeinsam rechtliche Eltern sein können und dass Kinder, die im Ausland mittels Leihmutterschaft geboren werden, direkt anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden können.
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