Die «Ehe für alle» und somit deren Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare dürfte in naher Zukunft Tatsache werden. Der Nationalrat hat dem Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in der Sommersession 2020 zugestimmt, und diesen um eine Regelung ergänzt, mit der die Samenspende bei weiblichen Ehepaaren möglich wird. Damit soll die Gleichstellung von heterosexuellen und gleichgeschlechtlichen Paaren auch beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin umgesetzt werden. Weiterhin verboten bleibt die Leihmutterschaft, welche in der Schweiz ein generell unzulässiges Verfahren darstellt.
Mit dem Referat «Wer darf Eltern sein? – Rechtslage in der Schweiz» eröffnete Rechtsanwältin Karin Hochl die Podiumsveranstaltung zum Thema «Kinder für alle» des Centrum für Familienwissenschaften vom 24. November 2020 in Basel.
Referat vom 24. November 2020 zum Thema “Wer darf Eltern sein? – Rechtslage in der Schweiz”
Назад