Beim Erstellen eines Untermietvertrages sollten alle Eventualitäten unmissverständlich und korrekt im Vertrag festgehalten werden. Ebenso empfiehlt es sich, die Zustimmung des eigenen Vermieters zur Untermiete schriftlich einzufordern und über den Untermieter eine Betreibungsauskunft einzuholen und für den Mietzins die Leistung eines Depots zu verlangen.
Artikel in der Winterthurer Zeitung vom 13. Juni 2019
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