“Eltern zweiter Klasse” im Konflikt mit der KESB

Lesbische Paare, die Kinder bekommen, geraten oft mit der KESB (Kindesschutzbehörde) in Konflikt, weil der Staat das Fehlen einer Vaters als Mangel betrachtet. In Missachtung der Lebensrealität des Kindes möchte die KESB eine Vaterschaftsanerkennung erzwingen und errichtet zu diesem Zweck eine Beistandschaft für das Kind. Eine solche Massnahme sowie die zwangsweise Vaterschaftsanerkennung stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in das Privat- und Familienleben von Regenbogenfamilien dar. Denn der Wunsch, Kinder zu haben, ist ein vom Bundesgericht geschütztes Grundrecht und bezieht sich auch auf gleichgeschlechtliche Paare.

Gleichgeschlechtliche Eltern als Eltern zweiter Klasse – Artikel in “annabelle” vom April 2020

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