Das Bundesgericht hat in einem neueren Urteil zur Erstreckung von Mietverhältnissen festgehalten, dass eine Befristung auf unbestimmte Zeit unzulässig ist. Die Erstreckungsdauer muss zeitlich präzis bestimmt werden. Ferner rügte es die falsche Anwendung der im Mietrecht auf Bundesrecht basierenden Untersuchungsmaxime und kürzte unter neuer Abwägung der Interessen die gewährte Erstreckungsdauer um 1,5 Jahre.
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