Gibt die Mieterschaft nach Ablauf des Mietverhältnisses der Vermieterschaft das Mietobjekt nicht zurück, kann die Räumung und Rückgabe des Mietobjekts gerichtlich durchgesetzt werden. Dieses Verfahren wird Ausweisung, auch Exmission, genannt.
In der untenstehenden Publikation finden Sie nützliche Erläuterungen zum Ausweisungsverfahren und erfahren, worauf Sie achten müssen.
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