Adoption im Überblick

Die Adoption bezweckt die Schaffung eines rechtlichen Kindesverhältnisses zwischen den Adoptiveltern und dem Kind unabhängig von der biologischen Abstammung.

Je nachdem ob ein Bezug zu einem Drittstaat besteht, ist zwischen der nationalen und der internationalen Adoption zu unterscheiden. Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) kennt sodann drei Adoptionsformen, nämlich die gemeinschaftliche Adoption, die Stiefkindadoption und die Einzeladoption, und unterscheidet weiter danach, ob die zu adoptierende Person minderjährig oder volljährig ist.

Das publizierte Faktenblatt vermittelt Informationen zu den verschiedenen Formen der Adoption, den Adoptionsvoraussetzungen sowie auch der Wirkungen der Adoption und dem Adoptionsverfahren. Eine Adoption ist ein anspruchsvolles und langfristiges Vorhaben. Eine frühzeitige rechtliche Beratung lohnt sich.

Faktenblatt zur Adoption

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