Vermietung von Lokalitäten

Bei einer einmaligen und kurzzeitigen Vermietung von öffentlichen Räumen an Privatpersonen müssen im Mietvertrag einige sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt werden: So ist der Mieter über das Notfallkonzept der Lokalität (Verhalten im Notfall, Fluchtwege, Standorte der Feuerlöscher etc.) sowie allfällige besondere Gefährdungen zu informieren und es ist im Mietvertrag zu definieren, zu welchem Zweck und für welche Personenzahl die Lokalität gemietet wird.

Vermietung von Lokalitäten – Artikel im Magazin Arbeitssicherheit Schweiz von September 2019

Zurück