Stalking in der Schweiz neu explizit strafbar

Lange gab es schweizweit keine eindeutige rechtliche Handhabe gegen Stalking. Nachdem der Kanton Zürich bereits im Juli 2020 mit dem revidierten Gewaltschutzgesetz dafür gesorgt hat, dass jegliche Form von Stalking verfolgt werden kann, ist nun mit Art. 181b StGB auch auf nationaler Ebene ein eigener Tatbestand für Stalking geschaffen worden.

Die untenstehende Publikation zeigt die Neuerung auf und erläutert , wie als betroffene Person gegen belästigendes und bedrohliches Verhalten von Stalkern und Stalkerinnen vorgegangen werden kann.

Neue Strafnorm zum Stalking ab Januar 2026

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