Stiefkindadoption für homosexuelle Paare

Gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch haben in der Schweiz noch immer weder Zugang zu Fortpflanzungsmedizin oder Adoption noch zum gemeinsamen Sorgerecht. Mit dem Inkrafttreten des neuen Adoptionsgesetzes sind sie allerdings zur Stiefkindadoption zugelassen. Die Stiefkindadoption ist ein wichtiges Etappenziel, da es künftig es in der Schweiz erstmals möglich sein wird, ein rechtliches Kindesverhältnis zu zwei Männern oder zwei Frauen herzustellen. Die Entwicklung muss jedoch weitergehen: Das schweizerische Familienrecht ist eher konservativ und hinkt der gesellschaftlichen Realität hinterher – in vielen anderen europäischen Staaten dürfen gleichgeschlechtliche Paare bereits gemeinsam Kinder adoptieren und sind auch zur Fortpflanzungsmedizin zugelassen.

«Stiefkindadoption für homosexuelle Paare» – Artikel in PACH vom Juni 2017

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