Recht auf Ehe für alle

Für gleichgeschlechtlich orientierte Personen ist in der Schweiz die Gleichstellung vor dem Gesetz noch nicht erreicht. Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten hat die Schweiz die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bisher nicht geöffnet. Die eingetragene Partnerschaft (egP) war ein wichtiger Schritt, ist jedoch ein gegenüber der Ehe minderwertiges Institut. Nebst unterschiedlicher Terminologie und Verfahren bestehen Unterschiede in den Bereichen Vermögensrecht, Bürgerrecht und Hinterlassenenrente, welche eingetragene Paare im Vergleich zu verheirateten Paaren benachteiligen. Die Ehe ist daher auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen.

Referat vom 13. Juni 2014 zum Thema “Eheöffnung – Recht auf Ehe für alle”

Zurück