Hälftige Mieterstreckungsdauer bei gleichwertiger Interessenlage von Mieter und Vermieter

Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die Gewährung einer Erstreckung auch schon im Falle gleichartiger Interessen von Vermieter und Mieter keine Ermessensüberschreitung darstelle.

Haelftige Erstreckung

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