Besuchsrecht für die Co-Mutter nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft – Urteil des Bundesgerichts vom 16. März 2021

Erstmals hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft zwischen der Co-Mutter und gemeinsam geplanten Kindern ein Recht auf persönlichen Verkehr besteht. Es hielt im Urteil fest, dass im Interesse des Kindes dem Co-Elternteil dann ein Besuchsrecht gewährt werden könne, wenn sich zwischen ihm und dem Kind eine soziale Elternbeziehung entwickelt habe und das Kind im Rahmen eines gemeinsamen Elternprojekts gezeugt worden und innerhalb der Paarbeziehung aufgewachsen sei (Urteil des Bundesgerichts vom 16. März 2021, 5A_755/2020).

Zusammenfassung und Würdigung des Urteils des Bundesgerichts

Zurück