Neues Gesetz zur Verbesserung der Situation von betreuenden Angehörigen

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist gerade in Zeiten, in denen Familienangehörige der Pflege bedürfen, nicht einfach. Um dieser schwierigen Situation Rechnung zu tragen, hat das Parlament im Dezember 2019 ein neues Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verabschiedet. Das Gesetz wird nun in zwei Schritten umgesetzt, wobei das erste Massnahmenpaket am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist.

Neu besteht für Arbeitnehmende, welche die Betreuung kranker und pflegebedürftiger Angehöriger übernehmen, ein Anspruch auf bezahlte Arbeitsabwesenheit. Auch Leistungsansprüche der Betreuenden werden mit dem neuen Gesetz ausgeweitet.

Neues Gesetz zur Unterstützung betreuender Angehöriger

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