Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Dieses ist flexibler als das alte Recht ausgestaltet, da der Erblasser oder die Erblasserin künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen kann.

Mit der Revision entfällt der Pflichtteilsanspruch der Eltern ganz und der Pflichtteil der Nachkommen wird von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert. Derjenige des Ehegatten wird bei der Hälfte belassen.

Im untenstehenden Aufsatz von Rechtsanwältin Karin Hochl finden Sie nähere Informationen über die Änderungen der Erbrechtsrevision.

Erbrechtsrevision 1. Januar 2023

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