Leihmutterschaft im Ausland – Interview in den Wiler Nachrichten

Der Grundsatz «mater semper certa est» (Die Mutter eines Kindes steht immer fest) stimmt in Fällen, wo eine Eizellenspende oder Leihmutterschaft stattgefunden hat, nicht mehr. Das schweizerische Familienrecht wird diese Veränderungen mittel- oder längerfristig aufnehmen müssen. Wer im Ausland eine Leihmutterschaft durchführt, macht sich in der Schweiz zudem nicht strafbar. Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob die Schweiz das Kindsverhältnis, welches im Ausland via Leihmutterschaft entstanden ist, zivilrechtlich anerkennt.

Interview in den Wiler Nachrichten vom 8. Februar 2018

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