Wie berechne ich eine Mietzinserhöhung infolge Veränderung des Referenzzinssatzes?

Erstmals seit Einführung des Referenzzinssatzes im Jahre 2008 erhöhte sich derselbe im Sommer 2023. Die zulässige Anpassung der Mietzinsen infolge dieser Änderung sowie der Teuerung und der Kostensteigerung führte insbesondere bei der Frage der Kostensteigerung zu offenen Fragen. Die Schlichtungsbehörden im Kanton Zürich haben aufgrund dessen ein Merkblatt veröffentlicht.

Das «Merkblatt Praxis der Schlichtungsbehörden im Kanton Zürich bei Mietzinserhöhungen» finden Sie hier:

https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Themen/Miete/Formulare_und_Merkblaetter/M_Mietzinserhoehung.pdf

Back