Gesetzliche Erbteile und Pflichtteilsansprüche

Hat der Erblasser kein Testament verfasst und keinen Erbvertrag abgeschlossen, erben die Hinterbliebenen nach der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzlichen Erben sind zum Beispiel die Nachkommen, der Ehegatte oder die Eltern.

Der Erblasser hat jedoch die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag andere Quoten festzulegen oder andere Personen als Erben einzusetzen, allerdings hat er dabei das Pflichtteilsrecht zu beachten. Dieses stellt sicher, dass die gesetzlichen Erbansprüche der pflichtteilsgeschützten Erben nur bis zu einem bestimmten Minimum, dem Pflichtteil, gekürzt werden können. Beim Pflichtteil handelt es sich also um einen garantierten Anteil, welcher den pflichtteilsgeschützten Erben nicht entzogen werden darf. Als verfügbare Quote bezeichnet man den Teil, welcher nicht unter den Pflichtteilsschutz fällt und über welchen der Erblasser somit durch letztwillige Verfügung, das heisst durch Testament oder Erbvertrag, frei verfügen kann. Pflichtteilsgeschützte Erben sind nur noch die Nachkommen und der Ehegatte. Seit der im Jahr 2023 in Kraft getretenen Revision haben Eltern keinen Pflichtteilsanspruch mehr.

Im nachfolgenden Dokument finden Sie eine Übersicht über die gesetzlichen Erbteile und Pflichtteile bestimmter Erben in verschiedenen Konstellationen. Gerne beraten wir Sie bei der Planung Ihres Nachlasses und unterstützen Sie beim Verfassen eines Testaments oder dem Abschluss eines Erbvertrages.

Übersicht über die gesetzlichen Erbteile und Pflichtteile

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