Anfangsmietzins bei Altliegenschaften

Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage des Alters einer Liegenschaft auseinanderzusetzen, um ermitteln zu können, ob die Nettorenditeüberprüfung bei der Beurteilung der Angemessenheit des Anfangsmietzinses zur Anwendung gelangt. Das Gericht hat nun klargestellt: Liegen zwischen Erstellung oder letztem Erwerb der Liegenschaft und Beginn des Mietverhältnisses mindestens 30 Jahre, so handelt es sich um eine Altliegenschaft.

Anfangsmietzins bei Altliegenschaft

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