Im schweizerischen Strafrecht gibt es bisher keinen besonderen Straftatbestand gegen Stalking. Der Kanton Zürich hat jedoch mit dem revidierten Gewaltschutzgesetz vom 1. Juli 2020 dafür gesorgt, dass jegliche Form von Stalking strafrechtlich verfolgt werden kann. Ergänzend zum bereits strafbaren Stalking durch Ex-Partner/innen ist seit dem 1. Juli 2020 neu auch das Stalking durch Drittpersonen, also Personen, die keine aufgelöste partnerschaftliche oder familiäre Beziehung zum Opfer aufweisen, strafbar.
Die untenstehende Publikation zeigt die Neuerung auf und erläutert , wie als betroffene Person gegen belästigendes und bedrohliches Verhalten von Stalkern und Stalkerinnen vorgegangen werden kann.
Stalking im Kanton Zürich strafbar
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