Das Bundesgericht hat in fünf wichtigen Urteilen seine Rechtsprechung zum Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung angepasst und dabei mehrere bedeutende Praxisänderungen lanciert. Damit wurde der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selbst sorgen soll, ausgeweitet und definiert. Welche Änderungen das Bundesgericht mit seiner neuen Rechtsprechung in die Wege geleitet hat und was dies konkret bedeutet, finden Sie nachfolgend zusammengefasst.
(Quellen: Urteile des BGer 5A_907/2018, 5A_311/2019, 5A_891/2018, 5A_104/2018, 5A_800/2019)
Neue Rechtsprechung zum Unterhalt
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