Gültige Nebenkostenabrede – Konkretisierung der Rechtsprechung

Ein zusammen mit dem Mietvertrag ausgehändigtes Beiblatt, das denselben Titel betreffend „Heiz- und Nebenkosten“ trägt wie die entsprechende Rubrik im Mietvertrag lässt die Nebenkostenvereinbarung nicht ungültig werden. Zulässigkeit eines Gesamt-Akontobetrags. Keine Ungültigkeit der Vereinbarung wegen der Begriffe „insbesondere“/“allfällig“ oder wegen Durchstreichens von Positionen.

Mietrecht Nebenkostenabrede

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