Neues Erbrecht ab 1. Januar 2023

Am 1. Januar 2023 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Dieses ist flexibler als das alte Recht ausgestaltet, da der Erblasser oder die Erblasserin künftig über einen grösseren Teil des Nachlasses frei verfügen kann. Mit der Revision entfällt der Pflichtteilsanspruch der Eltern ganz und der Pflichtteil der Nachkommen wird von drei Vierteln auf die Hälfte … Weiterlesen …

Gesetzliche Erbteile und Pflichtteilsansprüche

Hat der Erblasser kein Testament verfasst und keinen Erbvertrag abgeschlossen, erben die Hinterbliebenen nach der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzlichen Erben sind zum Beispiel die Nachkommen, der Ehegatte oder die Eltern. Der Erblasser hat jedoch die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag andere Quoten festzulegen oder andere Personen als Erben einzusetzen, allerdings hat er dabei das Pflichtteilsrecht … Weiterlesen …

Vorsorge und Nachlassplanung bei Regenbogenfamilien

Regenbogenfamilien weisen vielfältige Familienkonstellationen auf, deren rechtliche Absicherung nicht immer einfach ist. Im Referat vom 26. Januar 2013 wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten Regenbogenfamilien haben, ihre Vorsorge und Nachlassplanung zu regeln (beispielsweise mit Testament und Vorsorgeauftrag) und sich so abzusichern. Referat vom 26. Januar 2013 zum Thema «Regenbogenfamilien – Vorsorge und Nachlassplanung, Neues Namensrecht»