Gesetzliche Erbteile und Pflichtteilsansprüche
Hat der Erblasser kein Testament verfasst und keinen Erbvertrag abgeschlossen, erben die Hinterbliebenen nach der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzlichen Erben sind zum Beispiel die Nachkommen, der Ehegatte oder die Eltern. Der Erblasser hat jedoch die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag andere Quoten festzulegen oder andere Personen als Erben einzusetzen, allerdings hat er dabei das Pflichtteilsrecht … Weiterlesen …