Coronavirus im Stundenlohn
Arbeitgeber sind einerseits grundsätzlich nur dann zur Lohnzahlung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer die entsprechende Gegenleistung – also die Arbeit – auch erbringt. Andererseits sieht das Gesetz in Art. 324 OR vor, dass sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug befindet und weiter zur Lohnzahlung verpflichtet ist, wenn er dem Arbeitnehmer schuldhaft keine (oder weniger) Arbeit zuteilt, obschon selbiger … Weiterlesen …