“Ehe für alle” im Überblick

Die vom schweizerischen Stimmvolk am 26. September 2021 angenommene Vorlage “Ehe für alle” tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können gleichgeschlechtliche Paare heiraten und bereits eingetragene Paare ihre Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Dadurch werden sie in allen Belangen verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren gleichgestellt.

Welches sind die wesentlichen Änderungen, die sich durch die “Ehe für alle” ergeben und welche Verbesserungen bringt sie für gleichgeschlechtliche Paare, die einen Kinderwunsch haben und eine Familie planen?

Der untenstehende Aufsatz von Rechtsanwältin Karin Hochl gibt Aufschluss über die wesentlichen Änderungen in den verschiedenen Rechtsbereichen einschliesslich Kinderbelange und Fortpflanzungsmedizin.

Überblick Ehe Für Alle

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