Stiefkindadoption – Keine Vaterschaftsanerkennung durch den privaten Samenspender erforderlich
Urteil des Bezirksrats Horgen vom 1. Oktober 2020 Der Bezirksrat Horgen entschied mit Urteil vom 1. Oktober 2020, dass es für die Bewilligung der Stiefkindadoption durch die Co-Mutter nicht notwendig ist, dass ein privater Samenspender die Vaterschaft vorgängig anerkennt. Die Rechte des Samenspenders sowie der Anspruch des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung sind hinreichend gewahrt, … Lire plus