Rechtsanwältin Karin Hochl spricht sich dafür aus, dass lesbische Paare mit der «Ehe für alle» Zugang zur Samenspende erhalten. Andernfalls würden neue Ungleichheiten geschaffen. Der Wunsch, Kinder zu haben, steht allen Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zu (Art. 13 BV, Art. 8 EMRK). Es ist inzwischen anerkannt, dass sich Kinder mit gleichgeschlechtlichen Eltern genauso gut entwickeln wie Kinder in traditionellen Familien. Der Staat ist gehalten, die Lebensrealitäten von Regenbogenfamilien anzuerkennen und ihnen Schutz zu gewähren. Er darf sich nicht in das Privat- und Familienleben des Einzelnen einmischen, solange keine Rechtsgüter und Rechte Dritter tangiert werden. Die Zulassung gleichgeschlechtlicher Paare zur Fortpflanzungsmedizin ist deshalb ein Gebot der Nichtdiskriminierung. Mit der Leihmutterschaft hat die «Ehe für alle» nichts zu tun hat. Die Leihmutterschaft ist in der Schweiz für alle Personen verboten. Das bleibt so, auch wenn Homosexuelle heiraten dürfen. Tatsache ist jedoch, dass es in der Schweiz inzwischen mehrere Tausend Kinder gibt, die von einer Leihmutter im Ausland geboren wurden. Deshalb wird die Frage unabhängig von der «Ehe für alle» diskutiert. Vor allem die Anerkennung der Elternschaft ist ein Problem.
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